1. Vertragsabschluss
Angebote der Gesellschaft sind hinsichtlich Produkt, Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend. Bestellungen werden für die Gesellschaft erst durch unsere Annahme verbindlich. Die Gesellschaft ist berechtig, Bestellungen hinsichtlich der Menge der Stückelung der Herstellerverpackung anzupassen sowie von einem Vertrag ohne Schadenhaftung zurückzutreten, wenn der Hersteller das fragliche Produkt aus seinem Sortiment streicht.
2. Preise
Preise verstehen sich rein netto zahlbar innert 30 Tage ab Fakturadatum. Inkassospesen werden zusätzlich verrechnet. Gegenüber der Gesellschaft ist die Verrechnung ausgeschlossen. Forderungen der Gesellschaft sind bar oder durch Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein Konto der Gesellschaft zu begleichen.
3. Lieferung
Erfüllungsort ist Windisch AG. Versand an Käufer ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bezüglich Lieferkosten ändern weder den Erfüllungsort noch die Gefahrentragung. Die Gesellschaft ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten; Betriebsstörungen jeder Art oder auch Lieferschwierigkeiten des Herstellers befreien die Gesellschaft von der rechtzeitigen Lieferpflicht. Ersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht wegen verzögerter Lieferung stehen dem Käufer nicht zu. Dienstleistungen wie Transport der Ware ab Autoabladestelle ins Lager oder anderer Örtlichkeiten sowie die einbehaltenen EUR-Paletten müssen in jedem Fall dem Empfänger belastet werden.
4. Verpackung
Standardverpackung ist im Preis inbegriffen. Sonderverpackung erfolgt nur auf Wunsch des Käufers und gegen zusätzliche Verrechnung.
5. Abruf der gekauften Ware
Wird gekaufte Ware nicht innert der vertraglichen Frist vom Käufer bezogen bzw. abgerufen, ist die Gesellschaft berechtigt, auf die Erfüllung zu beharren und die durch die Nichteinhaltung der Fristen entstehenden Kosten vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Ferner ist die Gesellschaft nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, unter Geltendmachung aller aus dem Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schäden.
6. Eigentumsvorbehalt
Ist die gekaufte Ware vor der Bezahlung in den Besitz des Käufers übergegangen und gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug, so ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die übergebene Sache vom Käufer zurückzufordern.
7. Längerfristige Aufträge
Findet während der Abwicklung eines längerfristigen Auftrages eine Erhöhung der durch die Gesellschaft publizierten Preise durch den Hersteller statt, hat die Gesellschaft das Recht, für die noch abzunehmende Restmenge die neuen Preise anzuwenden. In diesem Fall ist der Käufer innerhalb eines Monats seit Ankündigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ausgenommen sind auf Wunsch des Kunden angefertigte Produkte. Gerät der Käufer bei einem längerfristigen Auftrag bezüglich der Bezahlung oder bei Bezug der Ware in Verzug, kann die Gesellschaft unter den in Ziffer 5 vorgängig erwähnten Folgen vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe des Schadens bemisst sich diesfalls nach dem Restlieferumfang. Ein längerfristiger Auftrag liegt vor, bei einer Bestellung von mehreren Produkten und mehreren vereinbarten Lieferdaten, verteilt über die Dauer von mindestens einem Monat.
8. Gewährleistung
Jede Gewährleistung wird wegbedungen. Die Gesellschaft ist jedoch bereit, eine allfällige vom Hersteller der fraglichen Ware gewährte Garantie oder die Rechte aus einer allenfalls vom Hersteller übernommenen Gewährleistung an den Käufer weiterzugeben. Die Gesellschaft haftet aber nicht für den Bestand oder für die Einbringlichkeit der aus einer solchen Herstellerverpflichtung abgeleiteten Rechte. Im Übrigen behält sich die Gesellschaft vor, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in Einzelfällen bei Reklamationen gelieferte Waren zurückzunehmen und auszutauschen bzw. gutzuschreiben.
9. Reklamation
Der Käufer ist gehalten, die gekaufte Ware sofort bei Erhalt zu prüfen. Reklamationen jeglicher Art haben unmittelbar nach Lieferung schriftlich unter genauer Angaben der beanstandeten Ware und der Art der Beanstandung zu erfolgen. Geleistete Unterschriften auf dem Lieferschein sind verbindlich und gelten als Bestätigung für eine korrekte und richtig angelieferte Sendung.
10. Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich die Gesellschaft an die geltende Gesetzgebung. Die Gesellschaft erhebt, speichert und bearbeitet Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Die Gesellschaft trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffe Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen kann jedoch nicht gewährt werden. Die Gesellschaft kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstande
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Untersiggenthal oder am Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei.